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   BGH, 05.07.2022 - 2 StR 565/21   

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https://dejure.org/2022,20094
BGH, 05.07.2022 - 2 StR 565/21 (https://dejure.org/2022,20094)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2022 - 2 StR 565/21 (https://dejure.org/2022,20094)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - 2 StR 565/21 (https://dejure.org/2022,20094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 30a BtMG; § 29a BtMG
    Konkurrenzen (Betäubungsmitteldelikte: bewaffnetes Handeltreiben, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, gleichzeitiger Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittel und -arten, Gesetzeskonkurrenz, ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265
    Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der tateinheitlichen Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 2 StR 565/21
    Der Verbrechenstatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verdrängt im Wege der Gesetzeskonkurrenz die gleichzeitig verwirklichten Vergehenstatbestände der Herstellung und des Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1994 - 1 StR 304/94, NStZ 1994, 548; vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 10).
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 2 StR 565/21
    Der Verbrechenstatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verdrängt im Wege der Gesetzeskonkurrenz die gleichzeitig verwirklichten Vergehenstatbestände der Herstellung und des Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1994 - 1 StR 304/94, NStZ 1994, 548; vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 10).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 110/20

    Darstellen des gleichzeitigen Besitzes verschiedener zum Eigenkonsum bestimmter

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 2 StR 565/21
    Beim gleichzeitigen Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittel und -arten liegt materiellrechtlich nur eine einheitliche Tat vor (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 StR 110/20, NStZ-RR 2020, 317), wobei sämtliche besessene Teilmengen zusammenzufassen sind.
  • BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 2 StR 565/21
    a) Wie von dem Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt, tragen die Feststellungen den Schuldspruch wegen bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nicht nur hinsichtlich der unmittelbar hinter dem Bartresen zusammen mit dem Nun-Chaku verwahrten Betäubungsmitteln, sondern auch in Bezug auf die an anderen Orten in der Wohnung aufbewahrten, zum Verkauf über den Tresen bestimmten Betäubungsmittel (vgl. Senat, Urteil vom 15. November 2017 - 2 StR 74/17).
  • BGH, 13.02.2024 - 2 StR 485/23

    Schuldspruch wegen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Dieser Zusammenhang entfällt auch dann nicht, wenn der Täter diese getrennt voneinander aufbewahrt (vgl. BGH, Urteile vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, juris Rn. 14; vom 21. April 2021 - 6 StR 6/21, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4; vom 12. Juli 2017 - 5 StR 284/17, juris Rn. 2; vom 5. Juli 2020 - 2 StR 110/20, juris Rn. 8; vom 15. Juli 2022 - 2 StR 565/21, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 05.10.2023 - 1 ORs 27/23

    Unerlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln zur Eigenbehandlung; rechtfertigender

    Soweit der Anklagevorwurf sowohl den Besitz in nicht geringer Menge gem. § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als auch den Anbau von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG umfasst, tritt eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Anbaus (ebenso wie wegen unerlaubten Herstellens) im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 StGB zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 15.07.2020 - 2 StR 110/20, BeckRS 2020, 19612, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 01.07.2022 - 2 StR 565/21, BeckRS 2022, 19453, Rn. 5 und 6).
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